Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISA Internet Service Agentur GmbH, nachfolgend nur ISA genannt:
§ 1
Geltung der Bedingungen
1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der ISA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf Ihre Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 2
Angebot und Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote der ISA sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der ISA, es sei denn, dass die ISA bereits mit ihrer Arbeitsleistung begonnen hat.
2. Angestellte der ISA sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3
Mitwirkungspflichten
1. Für die Qualität der Leistungen der ISA ist eine umfassende und zeitgerechte Übermittlung von aller für den Vertragsgegenstand wichtigen Informationen, insbesondere Daten, wesentlich. Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm zu vertretenen organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Arbeitsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der ISA auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen und Daten zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
3. Von der ISA geleistete Zwischenergebnisse werden von dem Kunden umgehend auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Leistungen überprüft. Korrekturen sind der ISA unverzüglich mitzuteilen.
§ 4
Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich ISA an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der ISA genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise der ISA verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Hamburg.
§ 5
Leistungs- bzw. Lieferbedingungen
1. Leistungs- und Liefertermine oder Fristen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Kommt es aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche der ISA die Leistung bzw. Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. zu Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen, so hat die ISA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen dies nicht zu vertreten. Sie ist dann berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne das Schadensersatzpflicht eintritt. Auf die genannten Umstände kann sich die ISA nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich hierüber benachrichtigt hat.
3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der ISA setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4. Kommt der Kunde in Verzug, so ist die ISA berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Verzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung sowie des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 6
Gefahrübergang
1. Die Gefahr der Zerstörung oder Verschlechterung des Leistungs- und Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der ISA verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2. Sofern der Leistungs- bzw. Liefergegenstand sich auf die Übermittlung von Daten durch Datentransfer bezieht, geht die Gefahr der Zerstörung mit der Anzeige der Übermittlungsbereitschaft auf den Kunden über.
§ 7
Gewährleistung
1. Der Kunde muss der ISA die Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der ISA unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2. Im Falle der Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, wird die ISA sich unverzüglich bemühen, den Fehler zu beseitigen. Sofern die ersten Nacherfüllungsarbeiten der ISA fehlgeschlagen sein sollten, wird der Kunde der ISA mitteilen, ob er erneute Nacherfüllungsarbeiten ablehnt und stattdessen von seinen weiteren Rechten Gebrauch macht. Bis zu dieser Mitteilung wird die ISA versuchen, den Fehler zu beheben.
3. Die Gewährleistungszeit beträgt ein Jahr, beginnend mit der Übersendung des Leistungs- bzw. Liefergegenstandes.
4. Gewährleistungsansprüche gegenüber der ISA stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 8
Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der ISA 7 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Die ISA ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die ISA berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ISA über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und auf dem Konto der ISA gutgeschrieben wird.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.